Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
Erfahren Sie auf dieser Seite, wie Sie die Bearbeitungsgebühren von Krediten zurückfordern können. Banken und Sparkassen müssen gezahlten Kreditgebühren erstatten. Eindeutiges Urteil der Richter zufolge können Bankkunden ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14)…mehr
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Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern – Verjährung droht
Alle Banken/Sparkassen müssen gezahlte Kreditgebühren zurückerstatten zumindest der letzten zehn Jahre. Das hat der BGH so entschieden. Doch für bis einschließlich 2011 gezahlte Gebühren ist nur bis Jahresende noch Zeit. Dann verjähren schlagartig Kreditgebühren über mehrere Milliarden Euro.
Mit dem BGH Urteil vom 13.05.2014 sind Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt worden Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13. So die Richter, Banken und Sparkassen sind aufgrund gesetzlicher Pflichten gehalten, die Bonität des Kreditnehmers zu prüfen. Die dafür vom Kunden zu erbringende Gegenleistung sei allein der zu zahlende Zins. Ein gesondertes Entgelt für gesonderte Leistung (z.B. vorbereitende Tätigkeiten) halten die obersten Richter für unzulässig. Sie stellten kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürften deshalb nicht verlangt werden.
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Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern – Rechtslage
Ansprüche auf Erstattung eines im Jahr 2004 gezahlten Entgelts sind zum Teil ebenfalls noch nicht verjährt. Es gilt die zehnjährige kenntnisunabhängige Höchstfrist. Sie endet Tag genau (gem. § 199 Abs. 4 BGB).
Der Bundesgerichtshof schreibt hierzu in seiner Pressemitteilung: „Ausgehend hiervon sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten – kenntnisunabhängigen – 10 jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB sofern vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurde.
Das bedeutet für den Kunden, war das Bearbeitungsentgelt im November/Dezember 2004 zu zahlen, haben Betroffene gegenüber ihrem kreditgebenden Bank/Sparkasse ebenfalls einen Erstattungsanspruch. Für diese Fallkonstellation bieten wir unsere Hilfe an.
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Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern – Wer ist Betroffen?
Das BGH-Urteil gilt für jede Art von Kreditvertrag, den Verbraucher abgeschlossen haben, unabhängig davon, ob damit Möbel, Autos oder Immobilien finanziert wurden.
Diese BGH Entscheidung gilt auch für Gewerbetreibende die ihre Ansprüche für zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückverlangen können. Bei Gewerbetreibende könnten somit mehrere hunderttausend EUR zurückgefordert werden.
Nicht für Bausparkassen
Die Abschlussgebühren der Bausparkassen sind jedoch zulässig, das hatte der BGH Urteil Az. XI ZR 3/10 vom 7. Dezember 2010 so entschieden. Demnach dürfen die Bausparkassen auch Abschlussgebühren verlangen, wenn sie keine explizite Leistung für den Kunden erbringen.
Der Kunde muss selbst tätig werden
Aus Erfahrung wissen wir, dass von sich aus die Banken/Sparkassen nichts zahlen. Hier muss der Kreditnehmer seine Erstattung der unrechtmäßig gezahlten Kreditgebühren selbst einfordern. Sollte sich die Bank trotz der klaren Rechts die Erstattung verweigern, können Betroffene einen Rechts oder einen Ombudsmann beauftragen und vor Gericht ziehen. Sie müssen alle Unterlagen zusammen und einen Rechts oder einen Ombudsmann aufsuchen, der möglichst bereits Erfahrungen mit Kreditgebührenklage hat und den Fall über Die Kosten für den Rechts hat die Bank zu über wenn sie die Erstattung zu Unrecht verweigert hat.
Geeignete Software
Zur Berechnung ihrer Forderungen hilft die von unsern Mitgliedern im Rahmen einer Gemeinschaftsarbeit von Kreditsachverständige, IT Fachleute und unseren Kooperation Anwälten Entwickelte Spezial Software
Vorsicht
Sollten sie sich für einen Ombudsmann entscheiden um die Verjährung zu hemmen was wesentlich preisgünstiger ist wie ein Anwalt müssen sie sich vorab vergewissern, ob es sich bei dem in Ihrem Fall zuständigen Ombudsmann tatsächlich um eine anerkannte Schlichtungsstelle handelt. Ist dem nicht so, hemmt die Einschaltung des Ombudsmanns nicht die Verjährung. Auf den Internetseiten der Banken/Sparkassen werden meistens auch die zuständigen Schlichtungsstellen benannt und wie sie diese erreichen können.
Verwaltungsentgelte sind auch Unzulässig
Der BGH hat im Urteil Az. XI ZR 388/10 vom 07.06.2011 entschieden, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank/Sparkasse unwirksam ist. Die Gebühren werden teilweise unterschiedlich als Kontoführungsgebühr oder Verwaltungskosten bezeichnet.
So heißt es Im Urteil,
„Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, in denen für die Führung des Darlehenskontos durch das Kreditinstitut ein Entgelt (Kontoführungsgebühr) gefordert wird, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.“
BGH, Urteil vom 7. Juni 2011 – XI ZR 388/10 – OLG Stuttgart
LG Ravensburg
Der BGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass solche Gebühren unzulässig sind. Bei der Gebührenklausel handelt es sich nicht um eine sog. Preisklausel, weil eine Gegenleistung für den Bankkunden nicht bestehe. Die Abrechnung erfolge allein im Interesse der Bank/Sparkasse. Der Bankkunde sei auf die Führung eines gesonderten Darlehenskontos durch das Kreditinstitut im Regelfall nicht angewiesen. Daher sei die Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Sie benachteilige den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
Betroffene Kunden können von Ihrer Bank/Sparkasse verlangen, dass künftig diese Gebühr nicht mehr berechnet und eingezogen werden. Außerdem können sie die bereits gezahlten Gebühren zurückverlangen.
Der Verein Notkredit eV. – Wenn die Bank zum Gegner wird
führt eine Sichtung mit einer ersten Einschätzung ihrer Bankunterlagen, für Vereinsmitglieder kostenlos, durch.