Berliner Volksbank: 389 500 Euro angeboten
Pressebericht Capital: 104 C 23/2005
„…Brunnenbauer Wolf Zimmermann aus Neuruppin streitet mit der Berliner Volksbank. Laut Gutachten liegt der Zinsschaden bei 346 000 Euro.
Der Folgeschaden, für den das Landgericht Neuruppin Prozesskostenhilfe gewährte, beträgt laut Wirtschaftsprüfer 688 100 Euro.
DER VORWURF: Die Bank passte Zinsen nicht ordnungsgemäß an. Gutachten und Prozess könnten die in Schieflage geratene Firma retten: Wegen der Forderung setzte das Gericht die Zwangsvollstreckung aus. Einen Vergleich über 389 500 Euro lehnte Zimmermann ab…“
„…Wir machen leider die Erfahrung, dass Banken in sol-chen Situationen mit unfairen Methoden reagieren. Das muss stets einkalkuliert werden.“
Druckmittel. Bei unliebsamen Nachfragen oder Forderungen von Kunden spielen Banker ihre Macht oft gnadenlos aus. Ihr stärkstes Druckmittel: Sie können über längere Zeit überzogene Kontokorrentkonten fristlos kündigen. „Wer dann nicht schnellstens ein neues Institut von seinem Geschäftsmodell überzeugen kann, steht mit dem Rücken zur Wand“, sagt Ernst-August Bach, Seniorpartner der Hannoveraner Kanzlei Bach Sievers Zarth. Die Anwälte erstritten den Vergleichsbetrag für Mroczek von Gliczinsky vor Gericht und vertreten in einer ähnlichen Sache Wolf Zimmermann, einen weiteren Geschädigten (siehe oben).
Selbst Chefs gesunder Unternehmen zögern, ge-gen ihre Bank anzutreten. „Die Beweislast liegt beim Betroffenen“, so Bach. Um Fehler nachzuweisen, müssen Unzufriedene Zeit und Geld investieren. Der typische Ablauf: Ein professioneller Kontenprüfer belegt Ungereimtheiten mit endlosen Zahlenkolonnen. Vor Gericht zweifelt die Bank die Seriosität des seitenstarken Rechenwerks in der Regel an…“
Bei Selbstständigen summiert sich der Zinsschaden über die Jahre schnell auf fünf- oder sechsstellige Beträge.
Diese Strategie für Unternehmer empfiehlt Capital bereits in 2005
- Erste Anzeichen für Fehler: Wertstellungen erfolgen an Feiertagen, bar eingezahlte Beträge sind nicht am gleichen Tag abrufbar, die Bank verändert Konditionen willkürlich oder setzt Änderungen des Referenzzinses nicht nach spätestens einem Quartal um.
- Der Nachweis, dass die Bank falsch gerechnet hat, ist aufwändig und mathematisch kompliziert. Professionelle Kontenprüfer führen im Verdachtsfall Stichproben für mehrere Monate durch – einige kostenlos. Bei gravierenden Abweichungen rechnen sie Kontobewegungen über längere Zeiträume nach. Das Honorar kann im fünfstelligen Bereich liegen.
- Verweigern die Banken die Erstattung, bleibt nur der Rechtsweg. Die Beweislast liegt beim Kläger. Meist bestreiten die Banken die Richtigkeit des Gutachtens der privaten Kontenprüfer oder berufen sich auf angebliche Verjährung. Deshalb ziehen sich die Verfahren oft über Monate und enden mit einem Vergleich. Wer dann Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten trägt, ist Verhandlungssache.
- wer Streit vermeiden möchte, lässt Kontoauszüge beispielhaft für ein Quartal prüfen und vereinbart für die Zukunft eine korrekte Abrechnung.
- Eine liste mit Adressen von Kontenprüfern und Anwälten steht im Internet unter www.capital.de/budget.
- Ansprüche aus laufenden Geschäftsbeziehungen verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der Fehler.
- Zeitnahe Gutschrift. Bargeldeinzahlungen und Überweisungen muss die Bank am Tag des Eingangs dem Konto gutschreiben, Inlandsschecks nach spätestens drei Tagen, Auslandsschecks spätestens nach fünf Tagen (BGh, Xi Zr 208/96 und Xi Zr 239/96). Es zählen keine Wochentage, sondern Bankarbeitstage. Diese regel gilt für Private wie für Unternehmen. Auch die Wertstellung eingehender Lastschriften muss am selben Bankarbeitstag erfolgen (BGh, Xi Zr 54/88).
- Dauerhafte Zinsdifferenz. Kontokorrentkonten sind meist variabel verzinst. Sinkt der Referenzwert der Bundesbank, muss die Hausbank ihren Sollzins reduzieren. Ein im Marktvergleich günstiger Kredit muss auch günstig bleiben, entschied der BGh (Xi Zr 311/98 und Xi Zr 11/93). Das heißt: lag die Kondition der Bank bei Vertragsabschluss einen Prozentpunkt unter dem Bundesbankwert, muss dieser Abstand auf Dauer beibehalten werden. Unter www.bundesbank.de, Rubrik „Zeitreihen“, lässt sich die Zinsentwicklung nachvollziehen.
- Fristgerechte Zinskorrektur. Nicht einheitlich beurteilen Gerichte, zu welchem Zeitpunkt Banken den Zinssatz anpassen müssen. Das Oberlandesgericht Celle sieht zum Beispiel Handlungsbedarf, wenn sich der Bundesbankzins im Vergleich zum Vorquartal um mehr als 0,2 Prozent verändert hat (3 U 69/00). Das Landgericht Köln legt die Grenze bei 0,3 Prozent Abweichung fest (2 o 152/99).
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