Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken
Ausstieg durch den Widerruf
Deutsche Kreditnehmer stecken in der Falle
Wegen der Freigabe des Schweitzer Franken durch die Schweizerische Nationalbank sind jetzt tausende von deutschen Häuslebauern bedroht ihr Eigenheim zu verlieren, die auf Empfehlung ihrer Bank oder Sparkasse ein Fremdwährungsdarlehen in Schweitzer Franken aufgenommen hatten.
Der aktuelle negative Marktwert dieser Verträge hat sich aufgrund der überraschenden Entscheidung der Schweizer Nationalbank binnen weniger Minuten um ein Vielfaches verschlechtert und erreicht nun Größenordnungen, die zum finanziellen Ruin vieler deutscher Kreditnehmer führen.
Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken wurden insbesondere von österreichischen Banken lange Zeit mit Vorliebe verkauft. Danach stiegen auch immer mehr deutsche Banken- und Sparkassen in diese hochriskanten Geschäfte ein. Die Kunden haben nach dem Anstieg des Schweizer Franken im Jahr 2011 Milliarden Verluste eingefahren und oft ihr Eigenheim gefährdet oder durch Zwangsversteigerung verloren.
Die Banken haben gerade beim Schweizer Franken im Jahr 2011 die Lösung in der Zwangskonvertierung gesucht und die Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt.
Wer von Seiten der Bank oder Sparkasse nicht rechtzeitig den Ausstieg aus diesen Geschäften nahegelegt bekam, gerät aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses EUR/CHF in einen Abwärtsstrudel, der einen Ausstieg aus dem Schweizer Krediten aufgrund des enormen negativen Marktwerts unmöglich macht.
Deutsche Kreditnehmer, die bislang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ihre Bank oder Sparkasse noch gezögert haben, sollten die jetzige Entwicklung zum Anlass nehmen, von hierauf spezialisierten Anwälten überprüfen zu lassen, ob die damalige Beratung durch die Bank oder Sparkassen, der Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gibt.
Unsere Kooperationsanwälte rechnen aufgrund ihr bekannt gewordenen Informationen mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 20.01.2015 Az. XI ZR 316/13, in der es ganz speziell um die Aufklärungspflicht der Banken und Sparkassen im Zusammenhang mit den anfänglichen negativen Marktwert EUR/CHF gehen wird, zu Gunsten des geschädigten Banken oder Sparkassenkunden.