Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfälligkeitsentschädigung – Berechnung und Erstattung von Gutachten Die Vorfälligkeitsentschädigung auch Vorfälligkeitsentgeld genannt, wird von Kreditinstituten regelmäßig dann verlangt, wenn der Kunde ein Darlehen mit fester Laufzeitbindung, vorzeitig ablösen will. In solchen Fällen steht dem Kreditinstitut der entstandene Zinsschaden zu – dieser errechnet sich entweder aus dem vereinbarten Zins und der (fiktiven) Wiederanlage in festverzinsliche Hypothekenpfandbriefe (sog. Aktiv-Passiv-Methode) bzw. durch die Differenz bei einer Neuausleihung (sog. Aktiv-Aktiv-Methode) – gekürzt um Verwaltungsaufwendungen und ersparte Risikokosten.. In nahezu allen Fällen wird das Kreditinstitut die Aktiv-Passiv-Methode wählen – sie sichert dem Kreditinstitut (fast) immer den höchsten Ertrag. Dieses ist grundsätzlich nicht zu beanstanden – wenn dabei die Spielregeln einerRead More →